Als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie verfüge ich über eine staatliche Heilerlaubnis. Das bedeutet, dass ich psychotherapeutische Behandlungen auch ohne akademische Ausbildung anbieten darf, jedoch ausschließlich im Rahmen des Heilpraktikergesetzes.
Ich bin umfassend ausgebildet in klinischer Psychologie sowie psychotherapeutischen Verfahren. Meine Kenntnisse wurden durch den Gutachterausschuss für Heilpraktiker beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie überprüft.
Anwendungsbereich
Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen vor allem bei psychischen Belastungen und weniger schwerwiegenden psychischen Störungen tätig werden. Dazu zählen beispielsweise Depressionen, Angststörungen, Stressbewältigung und Lebenskrisen. Bei schweren psychischen Erkrankungen, wie Psychosen, schwere Depressionen oder bipolare affektive Störungen, als auch Persönlichkeitsstörungen und Traumafolge-störungen, ist eine Behandlung durch psychologische Psychotherapeuten oder Psychiater erforderlich.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie leiste ich einen Beitrag zur psychologischen Versorgung im Rahmen des deutschen Gesundheitswesens. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechne.