Häufige Fragen zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Wenn du überlegst, eine Psychotherapie zu beginnen, tauchen oft viele Fragen auf. Wie läuft die Behandlung ab? Was unterscheidet eine Heilpraktikerin für Psychotherapie von einer approbierten Psychotherapeutin? Und welche Rahmenbedingungen sind wichtig?

Hier findest du Antworten auf häufige Fragen zu meiner Arbeit, den therapeutischen Ansätzen und den organisatorischen Abläufen.

Was kann ich von einer Psychotherapie erwarten?

Eine Psychotherapie bietet dir einen geschützten Raum, um dich mit deinen Gedanken, Gefühlen und Verhaltensmustern auseinanderzusetzen. Gemeinsam schauen wir darauf, was dich belastet, welche Zusammenhänge dahinterstehen und was dir helfen kann, einen neuen Umgang mit schwierigen Situationen zu entwickeln.

Dabei geht es nicht nur darum, Beschwerden zu lindern, sondern auch darum, dich selbst besser zu verstehen, eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und neue Handlungsmöglichkeiten zu entdecken.

In meiner Praxis arbeite ich insbesondere mit Methoden der Verhaltenstherapie, der Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT) und der Schematherapie. Welcher Ansatz zum Einsatz kommt, richtet sich nach deinem Anliegen und deinen individuellen Bedürfnissen.

Wie sich eine Psychotherapie entwickelt, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Veränderungen brauchen manchmal Zeit und lassen sich nicht erzwingen. Ich begleite dich dabei mit fachlicher Orientierung, Wertschätzung und in deinem eigenen Tempo.

Was bedeutet denn Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz?

Als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie verfüge ich über eine staatliche Heilerlaubnis. Das bedeutet, dass ich psychotherapeutische Behandlungen auch ohne akademische Ausbildung anbieten darf, jedoch ausschließlich im Rahmen des Heilpraktikergesetzes.

Ich bin umfassend ausgebildet in klinischer Psychologie sowie psychotherapeutischen Verfahren. Meine Kenntnisse wurden durch den Gutachterausschuss für Heilpraktiker beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie überprüft.

Anwendungsbereich
Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen vor allem bei psychischen Belastungen und weniger schwerwiegenden psychischen Störungen tätig werden. Dazu zählen beispielsweise Depressionen, Angststörungen, Stressbewältigung und Lebenskrisen. Bei schweren psychischen Erkrankungen, wie Psychosen, schwere Depressionen oder bipolare affektive Störungen, als auch Persönlichkeitsstörungen und Traumafolgestörungen, ist eine Behandlung durch psychologische Psychotherapeuten oder Psychiater erforderlich.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie leiste ich einen Beitrag zur psychologischen Versorgung im Rahmen des deutschen Gesundheitswesens. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechne.

Was ist der Unterschied zwischen einer Heilpraktikerin für Psychotherapie und einer approbierten Psychotherapeutin?

Beide dürfen psychische Erkrankungen im Rahmen ihrer jeweiligen beruflichen Befugnisse psychotherapeutisch behandeln. Der Unterschied liegt vor allem in der Ausbildung, der staatlichen Zulassung und den Möglichkeiten der Abrechnung.

Approbierte Psychotherapeut*innen verfügen über eine staatliche Approbation nach einer gesetzlich geregelten Qualifikation. Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, verfüge ich über eine staatliche Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Ich arbeite mit wissenschaftlich fundierten psychotherapeutischen Ansätzen und bilde mich kontinuierlich weiter. Meine Praxis ist eine Selbstzahlerpraxis. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.

Handelt es sich dann um eine naturheilkundlich orientierte Therapie?

Nein, die Bezeichnung „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ beschreibt die rechtliche Grundlage meiner Heilerlaubnis, nicht die therapeutischen Methoden, mit denen ich arbeite.

Meine Arbeit orientiert sich an wissenschaftlich fundierten psychotherapeutischen Ansätzen. Dazu gehören insbesondere verhaltenstherapeutische Methoden, die Akzeptanz- und Commitment-Therapie (ACT) sowie die Schematherapie.

Naturheilkundliche oder alternativmedizinische Verfahren sind nicht Bestandteil meines therapeutischen Angebots.

Sind die Gespräche vertraulich?

Ja, als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der berufsrechtlichen Schweigepflicht. Alle Gespräche behandle ich streng vertraulich. Deine Privatsphäre hat oberste Priorität.

Wie kann ich mich auf ein Gespräch vorbereiten?

Eine spezielle Vorbereitung ist nicht nötig. Es kann jedoch hilfreich sein, dir im Voraus Gedanken über Themen zu machen, die du besprechen möchtest. Falls du magst, kannst du dir auch Notizen machen, um deine Gedanken zu ordnen.

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Nein, meine Praxis ist eine reine Selbstzahlerpraxis. Ich nehme nicht am Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen teil.

Ob eine Erstattung durch eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung möglich ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Ich empfehle dir, dies vorab mit deiner Versicherung zu klären.

Folgende Möglichkeiten zur Kostenerstattung kannst du prüfen:

A) Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten für eine Psychotherapie durch eine Heilpraktikerin für Psychotherapie werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Falls du eine Zusatzversicherung hast, die Heilpraktikerleistungen abdeckt, kann eine (teilweise) Erstattung möglich sein.

B) Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
Für gesetzlich Versicherte gibt es private Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen – einschließlich Psychotherapie – teilweise oder sogar in vollem Umfang übernehmen können. Falls du dich für eine solche Versicherung interessierst, solltest du dich vorab unabhängig beraten lassen, da sie vor Beginn der Therapie abgeschlossen sein muss.

C) Private Krankenversicherungen (PKV)
Manche private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie durch Heilpraktiker*innen für Psychotherapie – dies hängt vom individuellen Tarif ab. Ich empfehle dir, dich direkt bei deiner Versicherung zu erkundigen, ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist.

D) Steuervergünstigung
Therapiekosten, die nicht von einer Krankenversicherung erstattet werden, kannst du unter bestimmten Bedingungen als „außergewöhnliche Belastung“ in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Die steuerliche Anerkennung hängt von der individuellen Zumutbarkeitsgrenze ab. Eine steuerliche Beratung kann dir hierzu genauere Informationen geben.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Du kannst mir eine E-Mail schreiben, mich anrufen oder einfach das Kontaktformular nutzen – so, wie es für dich am besten passt. Ich melde mich so schnell wie möglich bei dir zurück.
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